Verbraucherschützer: Etikettenschwindel im Gewürzregal?

Gewürze geben einem Gericht erst den richtigen Geschmack. Fertige Mischungen erleichtern oft das Würzen - doch Vorsicht: Nicht überall ist drin, was die Bezeichnung vermuten lässt. Ein Marktcheck.

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Unterschiedliche Bezeichnungen für Gewürzprodukte

Beim Kauf von Gewürzprodukten ist Vorsicht geboten, denn oft verbergen sich hinter wohlklingenden Namen Produkte, die hauptsächlich aus Salz oder Zucker bestehen. Dies zeigt ein Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen.

Es gibt verschiedene Bezeichnungen für Gewürzprodukte, die auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, jedoch Unterschiede aufweisen, die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs festgehalten sind:

  • «Gewürz» oder «Gewürzmischung»: bestehen ausschließlich aus Pflanzenteilen von Gewürzen.
  • «Gewürzzubereitung»: enthält mindestens 60 Prozent Gewürze, ergänzt durch andere geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen.
  • «Gewürzsalz»: besteht zu nur 15 Prozent aus Gewürzen, der Hauptbestandteil ist mit mindestens 40 Prozent in der Regel Speisesalz.
  • «Würze» oder «Würzmischung»: müssen keine echten Gewürze enthalten, sondern bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Speisesalz, Zucker oder anderen Trägerstoffen.

Bezeichnung nicht korrekt

Im Rahmen des Marktchecks wurden gezielt Gewürzprodukte im Handel gesucht, die falsch oder missverständlich gekennzeichnet sind - und es wurden zahlreiche Beispiele gefunden. Die Bezeichnungen stimmten oft nicht, waren widersprüchlich oder führten zu Missverständnissen.

Ein Beispiel: Ein Produkt mit der Aufschrift «Kartoffel-Gewürz» sollte laut Vorgaben ausschließlich reine Gewürze enthalten. «Salz und Zucker sind nach den Leitsätzen keine Gewürze», erklärt Stephanie Wetzel, die Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit. Besteht das Produkt zur Hälfte aus gewöhnlichem Salz, wäre die Bezeichnung «Gewürzsalz» korrekt.

Viele Produkte von TV-Köchen fallen durch

Stephanie Wetzel weist darauf hin, dass insbesondere Produkte von Start-ups und Fernsehköchen oft missverständlich gekennzeichnet sind. Diese Produkte sind häufig sehr teuer, teilweise kosten sie über 200 Euro pro Kilogramm.

«Da muss man sich überlegen, ob einem das den Preis wert ist», betont die Verbraucherschützerin. «Vergleichbare Produkte von klassischen Markenherstellern, die Gewürze herstellen, sind viel preiswerter.» Zudem kennzeichnen diese laut dem Marktcheck ihre Produkte korrekt - was als Gewürz bezeichnet wird, ist auch eines.

Nährwerttabelle gibt Aufschluss

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Stephanie Wetzel die Zutatenliste und die Nährwerttabelle genau prüfen. Denn die Nährwerte müssen auch den Zucker- und Salzanteil ausweisen.

Beispielsweise: Wenn in der Tabelle 50 Gramm Salz angegeben sind, entspricht das 50 Prozent, und das Produkt besteht zur Hälfte aus Salz. «Dann weiß man schon, dass das kein reines Gewürz sein kann», erklärt Stephanie Wetzel, «sondern, dass preiswertes Salz eine maßgebliche Zutat ist.»