Über MHD und günstig gekauft: Kann ich trotzdem reklamieren?
Nur noch einen Tag haltbar oder gar schon abgelaufen? Wer solche Produkte im Geschäft kauft, kann meist Geld sparen. Was aber, wenn das Lebensmittel dann tatsächlich nicht mehr gut ist?
Reklamationsrecht bei abgelaufenen Lebensmitteln
Auch wenn ein Lebensmittel, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, günstiger eingekauft wurde, kann es reklamiert werden, falls es nicht mehr einwandfrei ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Verkauf von reduzierten Produkten
Wenn das MHD auf Produkten wie Joghurtbechern oder Milchpackungen bereits überschritten ist oder kurz davor steht, verkaufen Händler diese Waren oft zu einem reduzierten Preis. Dazu sind sie laut den Verbraucherschützern zwar nicht verpflichtet, es ist jedoch erlaubt, da das MHD kein Verfallsdatum darstellt.
Verantwortung des Händlers
Laut Ernährungsexpertin Daniela Krehl kann ein solches Produkt noch verzehrbar sein. Die Verantwortung liegt jedoch nicht mehr beim Hersteller, sondern beim Händler. Dieser muss die Produkte klar kennzeichnen und sie zurücknehmen, wenn sie nicht mehr in Ordnung sind.
Reklamation im Supermarkt
Sollte beispielsweise nach dem Öffnen Schimmel auf einem günstiger eingekauften Joghurt entdeckt werden, kann reklamiert werden. Daniela Krehl empfiehlt, mit dem Produkt und idealerweise dem Kassenbon zum Supermarkt zurückzugehen. In der Regel wird das Produkt dann entweder ausgetauscht oder der Kaufpreis erstattet.