Schützt vor Mogelpackungen: Grundpreise vergleichen

Große Packung, wenig Inhalt: Spätestens beim Öffnen eines Produkts trifft Verbraucherinnen und Verbraucher die Ernüchterung. Besser dran ist, wer die Mogelpackung rechtzeitig erkennt. Ein Trick lohnt.

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Ob Saft, Chips oder Duschgel: Einige Hersteller setzen auf großzügige Verpackungen, um den Eindruck zu erwecken, dass man besonders viel für sein Geld bekommt. Obwohl es dafür bestimmte Grenzen gibt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht allein anhand der Packungsgröße entscheiden.

Regelungen und Ausnahmen bei Verpackungen

Laut der Verbraucherzentrale NRW existieren keine klaren Vorschriften darüber, was Verpackungen dürfen und was nicht. Es gibt jedoch einen Richtwert: Mehr als 30 Prozent Luft sollte nicht in einer Packung enthalten sein. Für Pralinenschachteln gilt, dass das Volumen der Verpackung nicht größer als das sechsfache Gewicht der Pralinen sein darf. Dennoch sind nicht alle Verpackungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, verboten.

Eine Täuschung liegt laut Verbraucherschützern nicht vor, wenn Kundinnen und Kunden das Missverhältnis zwischen Inhalt und Verpackungsgröße erahnen können - etwa durch eine fühlbare, durchsichtige Verpackung oder ein Sichtfenster. Wer sich getäuscht fühlt, kann sich an das zuständige Eichamt oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden.

Nicht auf Mogelpackungen hereinfallen - so geht es

Um im Handel nicht auf vermeintliche Mogelpackungen hereinzufallen, ist es ratsam, die Grundpreise von Waren zu vergleichen, also die Preise pro Liter oder Kilo ähnlicher Produkte. Händler sind in den meisten Fällen verpflichtet, diese Preisauszeichnung anzugeben. Oft findet sich diese Information direkt neben oder unter dem Kaufpreis eines Produkts.

Laut Verbraucherzentrale gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel. Dazu gehören:

  • Produkte, die weniger als zehn Gramm oder Milliliter Nenngewicht beziehungsweise -volumen haben (bei Kau- oder Schnupftabak liegt die Grenze bei 25 Gramm).
  • Produkte, bei denen verschiedene Artikel vermischt sind, wie zum Beispiel Geschenkpackungen.
  • Produkte, die von kleinen Einzelhandelsgeschäften oder Direktvermarktern überwiegend im Bedienungsverkauf angeboten werden.
  • Produkte, die in Kantinen, Restaurants oder Getränke- und Verpflegungsautomaten angeboten werden.