Rauschtrinken: So geht Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung

Das unschönste Ende, das eine Partynacht nehmen kann: eine Alkoholvergiftung. Verwirrtheit, Erbrechen, Bewusstlosigkeit sind Anzeichen dafür. Wie Außenstehende dann helfen können.

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Die Partynacht zieht sich in die Länge, und es ist unklar, wie viele Drinks bereits konsumiert wurden. Der Freund oder die Freundin wirkt benommen und verwirrt, bis schließlich die Beine nachgeben.

Erfreulicherweise zeigt eine Studie der Krankenkasse KKH, dass die Zahl jugendlicher Rauschtrinker auf ein Rekordtief gesunken ist. Im Jahr 2023 wurden bundesweit etwa 7.650 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren wegen Alkoholvergiftung in Kliniken behandelt – fast 28 Prozent weniger als im Jahr 2022 und so wenig wie seit der ersten Erhebung 2006 nicht mehr.

Doch was tun, wenn es dennoch passiert? Bei Verdacht auf Alkoholvergiftung gilt: Lieber einmal zu oft den Notruf 112 wählen. Eine schwere Alkoholvergiftung kann lebensgefährlich sein, da sie Atemstillstand oder Kreislaufversagen verursachen kann. Außenstehende können oft nicht einschätzen, wie ernst die Lage ist.

Stabile Seitenlage schützt vor dem Ersticken

Was also tun? Der erste Schritt ist, die betroffene Person in die stabile Seitenlage zu bringen. Diese Position sorgt dafür, dass die Atemwege frei bleiben und Erbrochenes abfließen kann, erklärt das Deutsche Rote Kreuz. So wird Ersticken verhindert.

Man kniet sich neben die bewusstlose Person, legt den Arm auf der zugewandten Seite angewinkelt nach oben und den zweiten Arm über die Brust, wobei die Hand unter die Wange gelegt wird.

Die Hand wird festgehalten, während man das weiter entfernte Knie fasst und die Person vorsichtig auf die Seite dreht. Das Knie wird angewinkelt abgelegt, der Ellenbogen des oberen Arms ruht in der Armbeuge des unteren. Der Hals sollte überstreckt sein, der Mund leicht geöffnet.

Kostenübernahme, oder nicht?

Nun sollte ein Notruf unter der Nummer 112 abgesetzt werden. Keine Sorge wegen der Kosten: In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Rettungswagen. Sollte die betroffene Person ihre Versichertenkarte nicht dabei haben, geht die Rechnung zunächst an sie, und die Kostenübernahme muss mit der Krankenkasse geregelt werden.

Bis der Rettungswagen eintrifft, sollte die betrunkene Person nicht alleine gelassen und vor dem Auskühlen geschützt werden. Auf keinen Fall sollte man versuchen, sie zum Erbrechen zu bringen, da sie dabei ersticken könnte. Ist die Person ansprechbar, sollte sie wachgehalten und mit Wasser versorgt werden.

Was im Krankenhaus passiert

Im Krankenhaus angekommen, wird meist keine Magenspülung durchgeführt. Stattdessen legt das Personal Infusionen, um den Körper mit Flüssigkeit zu versorgen, und überwacht Kreislauf, Atmung und Herzschlag. In der Regel können Betroffene nach 12 bis 24 Stunden das Krankenhaus wieder verlassen.

Minderjährige haben oft Angst, dass ihre Eltern von dem Klinikaufenthalt erfahren. Tatsächlich werden Eltern bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren informiert. Schule oder Arbeitgeber erfahren jedoch nichts von der Alkoholvergiftung, auch wenn eine längere Krankschreibung notwendig sein sollte.