Keine Amalgam-Füllungen ab 2025: Was die Kasse zahlt

Karies im Backenzahn: Wer in dem Fall bislang eine Füllung ohne Zuzahlung wollte, konnte sich für Amalgam entscheiden. Ab 2025 ist das Material verboten. Was bedeutet das für Patienten?

Bild
Image for Keine Amalgam-Füllungen ab 2025: Was die Kasse zahlt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der gesamten Europäischen Union (EU) verboten. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen, wie bei Allergien gegen andere Materialien, ist die Verwendung von Amalgam bis Ende 2029 noch möglich, erklärt die Verbraucherzentrale.

Der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte bleibt bestehen, auch wenn diese künftig nicht mehr aus Amalgam bestehen werden. Patientinnen und Patienten können in der Zahnarztpraxis weiterhin eine Füllung ohne Zuzahlung erhalten. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt.

Grund für das Verbot ist, dass Amalgam zur Hälfte aus Quecksilber besteht, einem giftigen Metall. Obwohl die gesundheitlichen Risiken für Patienten mit Amalgamfüllungen als gering eingeschätzt werden, ist die Umweltbelastung durch die Entsorgung von Amalgam ein Hauptgrund für das Verbot.

Neue Standardfüllung: Kunststoff statt Amalgam

Die neue Standardfüllung wird eine zahnfarbene Kunststofffüllung (Komposit) sein. Diese ist bereits im Frontzahnbereich die gängige, zuzahlungsfreie Option und wird ab 2025 auch im Seitenzahnbereich als Kassenleistung angeboten.

Hier kommen in der Regel selbsthaftende Materialien zum Einsatz, die in mehreren Schichten eingebracht werden. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden.

Hochwertigere Alternativen mit Zuzahlung

Patientinnen und Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, müssen weiterhin Zuzahlungen leisten. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Was ist mit bestehenden Amalgam-Füllungen?

Bereits bestehende Amalgamfüllungen können weiterhin im Mund verbleiben, es sei denn, der Patient wünscht deren Austausch. Sie stellen für die Gesundheit keine Gefahr dar und sollten daher nicht leichtfertig entfernt werden.

Amalgam-Füllungen ohnehin auf dem Rückzug

Die Amalgam-Füllung ist bereits seit längerem auf dem Rückzug, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet. Im Jahr 2023 erhielten lediglich 3,5 Prozent der Füllungspatientinnen und -patienten eine Amalgam-Variante im Seitenzahnbereich, wie aus dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer hervorgeht.