IGeL: Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen
Reiseimpfung, Ultraschall der Eierstöcke oder Messung des PSA-Wertes zur Krebsfrüherkennung - drei Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ihre Rechte in der Arztpraxis.

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Angebote, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diese Leistungen fallen in zwei Kategorien: Erstens, Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind und daher nicht zur Behandlung oder Früherkennung von Krankheiten dienen. Beispiele hierfür sind sportmedizinische Untersuchungen, Tattooentfernungen, Paartherapien oder Reiseimpfungen. Zweitens, Leistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden. Dazu zählen einige Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, wie ein Ultraschall der Eierstöcke oder ein PSA-Test zur Erkennung von Prostata-Tumoren. Ohne erhöhtes Erkrankungsrisiko, wie etwa familiäre Krebsfälle, sind diese Leistungen selbst zu zahlen. Nutzt mir die Selbstzahler-Leistung, die mir der Arzt oder die Ärztin vorschlägt? Und welche Rechte habe ich als Patient oder Patientin? Drei Tipps:
Tipp 1: Lassen Sie sich nicht überrumpeln
Bei IGeL gibt es klare Regeln für Ärztinnen und Ärzte. Es ist unzulässig, die Zustimmung zu einer IGeL als Voraussetzung für eine notwendige Behandlung zu fordern. Eine Leistung ohne vorherige Kostenaufklärung durchzuführen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Patientinnen und Patienten sollten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten. Ein Vertrag muss vor der Behandlung geschlossen werden, sonst ist die Zahlung nicht verpflichtend. Es lohnt sich auch, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Leistung übernimmt, da einige Kassen etwa Reiseimpfungen bezuschussen.
Tipp 2: Nehmen Sie sich Bedenkzeit
Je mehr Informationen man hat, desto besser kann man den Nutzen einer IGeL einschätzen. Fragen Sie in der Arztpraxis nach dem Nutzen, der Prüfung, den Risiken, den Folgen eines Ergebnisses, möglichen Folgeuntersuchungen, den Kosten und dem Grund, warum die Leistung keine Kassenleistung ist. Eine Bedenkzeit ist in der Regel möglich, außer bei Reiseimpfungen, die zeitlich gebunden sind.
Tipp 3: Informieren Sie sich - so gut es eben geht
Auf dem Portal «igel-monitor.de» des Medizinischen Dienstes Bund können Sie sich über verschiedene Selbstzahler-Leistungen und ihren Nutzen informieren. Allerdings sind nicht alle IGeL dort bewertet. Die Angebote werden nicht systematisch erfasst und geprüft, und oft ist die Wirksamkeit nicht belegt. Der Medizinische Dienst kritisiert, dass viele Leistungen keinen nachgewiesenen Nutzen haben.
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