ePA: Verband warnt Patienten mit psychischen Erkrankungen

Daten zu psychiatrischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und Behandlungen sind besonders sensibel. Sie landen die nun in der elektronischen Patientenakte. Ist das sinnvoll?

Bild
Image for ePA: Verband warnt Patienten mit psychischen Erkrankungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit in einigen Regionen eingeführt. Nicht alle gesetzlich Versicherten fühlen sich damit sicher. Besonders für Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es wichtige Aspekte, die sie beachten sollten, so der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

Es gibt allgemeine Sicherheitslücken, aber auch spezifische Risiken für Betroffene, da alle in der ePA gespeicherten Daten in mitbehandelnden Praxen eingesehen und gespeichert werden können. Die aktuelle ePA zeigt auch fachfremden Medizinern oder Apotheken automatisch potenziell stigmatisierende Informationen aus psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungen, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde.

Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Psychotherapeutin in München, weist darauf hin, dass in diesen Dokumenten, insbesondere in Entlassungsbriefen aus stationären Behandlungen, hochsensible Daten auch über Dritte enthalten sind. Diese umfassen Informationen zur Familienanamnese, aktuellen Lebenssituation und Konflikten.

Ohne Widerspruch bleiben Daten in der ePA ein Leben lang gespeichert und können von vielen eingesehen werden, auch von Aushilfen in Praxen. Die ePA protokolliert nur, welche Betriebsstätte Zugriff hatte, nicht aber, wer genau die Daten angesehen hat.

Welche Informationen mit wem teilen?

Je mehr Personen Zugriff auf diese Daten haben, desto unsicherer sind sie. Fachfremdes medizinisches Personal könnte unbewusst durch diese Informationen beeinflusst werden. Ein Patient könnte bei einem Arzt in einem anderen Licht erscheinen und anders behandelt werden. Ein Orthopäde muss nicht wissen, wie die Kindheit eines Patienten war oder ob er traumatisiert wurde, und ein Augenarzt benötigt nicht unbedingt einen Intelligenztest.

In der ganzheitlichen Medizin könnten psychische Probleme in einigen Fällen für andere Fachrichtungen wie Orthopäden relevant sein. Dennoch ist es nicht notwendig, alle Details zu speichern, betont Berwanger.

Der BDP fordert zwei Dinge für Versicherte: die Möglichkeit, differenzierte Zugriffsberechtigungen zu vergeben, und eine frühzeitige und differenzierte Möglichkeit, die Einsichtnahme in sensible Dokumente zu sperren.

Wo Widerspruch einlegen?

Der BDP empfiehlt psychisch erkrankten gesetzlich Versicherten, aufgrund der aktuellen Sicherheitslücken der Anlage einer ePA grundsätzlich zu widersprechen oder bei einer bereits angelegten Akte eine Löschung zu beantragen. Alternativ können Versicherte bei ihren Behandelnden der Speicherung von Daten in der ePA widersprechen.

Der BDP listet folgende Widerspruchsmöglichkeiten auf:

Mögliche WidersprücheWo einzulegen Gegen Bereitstellung der kompletten ePAOmbudsstelle/Krankenkasse und ePA-App Gegen Zugriff von bestimmten Einrichtungen auf die ePA generellOmbudsstelle/Krankenkasse und ePA-App Gegen Speicherung von Daten (z. B. Klinik-Entlassbrief)Praxis/Krankenhaus (z. B. mündlich) Gegen Zugriff auf Abrechnungsdaten/MedikationsplanOmbudsstelle/Krankenkasse und ePA-App Gegen Forschungsverwendung der DatenOmbudsstelle/Krankenkasse und ePA-App Durch Löschen/Verbergen von DatenePA-App Durch Einschränkung der Dauer der ZugriffsberechtigungePA-App Zukünftig: gegen Auswertungen spezieller ePA-Daten durch Krankenkassen (im Falle der Nutzung einer Krankenkassen-DiGA)Ombudsstelle/Krankenkasse

Informationen zu psychischen Erkrankungen gelten, ebenso wie zu Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen, als besonders sensibel. Die Speicherung solcher Daten erfordert laut Gesetz eine gesonderte Information über Widerspruchsrechte. Diese Informationen können jedoch in langen schrift