Elektronische Patientenakte: So richten Sie die App ein

Wer die vollen Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte nutzen will, braucht die dazugehörige App. Doch mit dem Download ist es längst nicht getan. Ein Überblick.

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Ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt sind, bildet die Grundlage der elektronischen Patientenakte (ePA). Als Versicherter möchte man gerne in diesen Ordner Einblick nehmen können. Laut Sabine Wolter, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, benötigt man dazu die ePA-App der eigenen Krankenkasse. Mit dieser App kann man nicht nur den Inhalt der Akte einsehen, sondern auch Zugriffsrechte für Arztpraxen und Apotheken anpassen und ältere Dokumente selbst hochladen.

Wie Sie die richtige App finden

Jede Krankenkasse bietet ihre eigene ePA-App an. Den genauen Namen der Anwendung kann man über eine Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, herausfinden. Wichtig zu wissen ist, dass die einzelnen ePA-Apps unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones stellen. Während eine App beispielsweise iOS 15 benötigt, erfordert eine andere iOS 17. Auf Android-Geräten laufen die Anwendungen in der Regel ab Version 10.

Wie Sie die ePA-App einrichten

Nach dem Herunterladen der App ist die Einrichtung der nächste Schritt. Dafür benötigt man:

  • Eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
  • Eine PIN, die bei der Krankenkasse angefordert werden muss. Diese wird nicht einfach per Post zugeschickt, sondern erfordert eine Authentifizierung, erklärt Sabine Wolter. Üblich ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in einer Postfiliale mit dem Personalausweis legitimiert.

Mit der vorliegenden PIN kann die ePA-App eingerichtet werden. Der Ablauf kann je nach Krankenkasse leicht variieren.

Welche Alternative zur App noch kommen soll

Zukünftig soll es auch einen ePA-Client geben, der den Zugriff auf die eigene Akte über Laptop oder PC ermöglicht. Dieser ist für den Sommer angekündigt. Sabine Wolter betont die Wichtigkeit dieser Option: «Uns wird häufig berichtet, dass ältere Menschen, die weniger vertraut mit Smartphones sind, aber im Beruf am PC gearbeitet haben, auf diese Desktop-Anwendung warten.»

Ohne App oder Client kann die ePA nur passiv genutzt werden. Das bedeutet laut der Verbraucherzentrale NRW, dass man keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten kann. Wer die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss dies über die zuständige Ombudsstelle der Krankenkasse tun. Versicherte können jedoch auch eine Vertrauensperson benennen, die auf ihrem Endgerät die ePA-App einrichten kann.