Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die nun für alle gesetzlich Versicherten kommt. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.

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Was kann ich mir unter der ePA vorstellen?

Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von Patienten hineinkommen, erklärt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus. Auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass sollen dort künftig hinterlegt sein. Anfangs ist die Akte leer, und Ärzte sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen, jedoch nicht ältere Befunde. Versicherte können diese selbst hochladen oder ihre Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere Dokumente zu digitalisieren. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

Wann geht es denn konkret mit der ePA los?

Der 15. Januar 2025 ist der erste wichtige Stichtag. Ab diesem Datum erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, sofern sie nicht widersprochen haben. In den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen starten Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser mit der Nutzung der ePA. Der bundesweite Einsatz soll einen Monat später beginnen.

Welche Vorteile soll ich als Patient oder Patientin dadurch haben?

Drei Beispiele verdeutlichen die Vorteile: Erstens, ein besserer Überblick über die Krankheitsgeschichte, was bei Arztwechseln hilfreich ist. Zweitens, der Zugriff auf alle medizinischen Dokumente an einem Ort, was den Umgang mit Praxen erleichtern kann, die Dokumente nicht aushändigen wollen. Drittens, eine bessere Behandlung im Notfall, da wichtige Informationen schnell verfügbar sind.

Wie bekomme ich Zugriff auf meine ePA?

Arztpraxen und andere Einrichtungen erhalten Zugriff auf die ePA-Daten über die elektronische Gesundheitskarte. Patienten selbst benötigen die ePA-App ihrer Krankenkasse oder eine Browser-Anwendung. Notwendig sind eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, eine PIN von der Krankenkasse und ein geeignetes Endgerät. Die Aktivierung der App kann herausfordernd sein, aber Unterstützung ist durch Ombudsstellen der Krankenkassen verfügbar.

Was für Einstellungen kann ich in meiner ePA vornehmen?

Versicherte können Zugriffsrechte individuell festlegen. Nicht jeder Arzt kann alle Daten einsehen. Es ist sinnvoll, die Voreinstellungen zu überprüfen, da viele Personen im Gesundheitssystem Zugriff auf die ePA-Daten haben könnten. Auch die Dauer der Zugriffsrechte kann angepasst werden.

Was gilt eigentlich für Kinder?

Auch Kinder erhalten eine ePA, sofern die Eltern nicht widersprechen. Ab dem 15. Geburtstag kann das Kind selbst über seine ePA entscheiden.

Wie widerspreche ich?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer keine ePA möchte, sollte rechtzeitig widersprechen. Auch eine bereits eingerichtete ePA kann gelöscht werden, und es besteht die Möglichkeit, sie später erneut anzulegen.

Sind meine Daten sicher?

Das Schutzniveau der ePA ist hoch, da die Daten über eine spezielle Telematikinfrastruktur übertragen werden. Sowohl Ärzte als auch Patienten müssen sich identifizieren, um Zugriff zu erhalten. Die Krankenkassen selbst haben keinen Zugriff auf die ePA-Daten. Dennoch bleibt im Netz immer ein gewisses Restrisiko bestehen.