Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die nun nach und nach für alle gesetzlich Versicherten kommt. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.

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1. Was kann ich mir unter der ePA vorstellen?

Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von Patienten hineinkommen, erklärt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus werden dort digital gesammelt. Auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass sollen in Zukunft dort hinterlegt sein. Beim ersten Blick in die ePA wird man feststellen, dass sie anfangs leer ist. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen einzustellen, ältere Dokumente jedoch nicht. Versicherte können diese selbst hochladen oder ihre Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere Dokumente innerhalb von 24 Monaten zu digitalisieren. Über die Jahre füllt sich die ePA, und Patienten erhalten einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Die Nutzung der ePA bleibt jedoch freiwillig.

2. Wann geht es denn konkret mit der ePA los?

Der Startschuss fällt am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben. Einen Monat später sollen alle anderen gesetzlich Versicherten ihre ePA erhalten, wobei der genaue Zeitpunkt je nach Krankenkasse variieren kann. Ärzte sind dann verpflichtet, die ePA zu befüllen, was jedoch durch notwendige Software-Upgrades in den Praxen verzögert werden könnte.

3. Welche Vorteile soll ich als Patient oder Patientin dadurch haben?

Drei Beispiele: - Besserer Überblick über die Krankheitsgeschichte: Patienten können leichter Informationen zu vergangenen Behandlungen oder Medikamenten abrufen, was besonders bei Arztwechseln hilfreich ist. - Zugriff auf Dokumente: Alle medizinischen Dokumente sind gesammelt verfügbar, was den Zugang erleichtert und Probleme mit Praxen, die Dokumente nicht aushändigen wollen, reduziert. - Bessere Behandlung im Notfall: Die ePA gibt Auskunft über Vorerkrankungen und durchgeführte Untersuchungen, was im Notfall entscheidend sein kann. Mit der elektronischen Gesundheitskarte kann in der Notaufnahme auf die ePA zugegriffen werden.

4. Wie bekomme ich Zugriff auf meine ePA?

Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen erhalten über die elektronische Gesundheitskarte Zugriff auf die ePA-Daten. Versicherte benötigen die ePA-App ihrer Krankenkasse, um die vollen Möglichkeiten zu nutzen. Die App kann über die Gematik-Website gefunden werden. Alternativ soll ein Zugang über eine Browser-Anwendung am PC möglich sein. Für den Zugang benötigt man: - Eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion. - Eine PIN, die bei der Krankenkasse angefordert werden muss, oft über das Postident-Verfahren. - Ein Endgerät mit mindestens Android 10 oder iOS 16, oder ein PC mit einem Kartenlesegerät der Sicherheitsstufe zwei. Die Einrichtung der App kann herausfordernd sein, aber Krankenkassen bieten Unterstützung durch Ombudsstellen an. Nach der Einrichtung können die Dokumente in der ePA eingesehen werden, indem die Gesundheitskarte ans Smartphone oder PC-Kartenlesegerät gehalten wird.

5. Was für Einstellungen kann ich in meiner ePA vornehmen?

Versicherte können Zugriffsrechte individuell festlegen, sodass nicht jeder Arzt alle Informationen einsehen kann. Es ist ratsam, die Voreinstellungen zu überprüfen, da viele Personen im Gesundheitssystem Zugriff auf die meisten Inhalte haben könnten. Auch die Dauer der Zugriffsrechte kann angepasst werden, standardmäßig sind 90 Tage für Arztpraxen und drei Tage für Apotheken eingestellt.

6. Was gilt eigentlich für Kinder?

Auch Kinder erhalten eine ePA, sofern die Eltern nicht widersprechen. Ein Neugeborenes bekommt mit Beginn der gesetzlichen Familienversicherung eine ePA, die von den Eltern bis zum 16. Lebensjahr verwaltet wird. Danach kann das Kind selbst über seine ePA entscheiden.

7. Wie widerspreche ich?

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer keine ePA möchte, sollte rechtzeitig bei seiner Krankenkasse widersprechen. Auch wenn die ePA bereits eingerichtet ist, kann sie gelöscht werden. Eine erneute Einrichtung ist auf Wunsch möglich.

8. Sind meine Daten sicher?

Das Schutzniveau der ePA ist hoch, da die Daten über die spezielle Telematikinfrastruktur übertragen werden. Sowohl Ärzte als auch Patienten müssen sich identifizieren, um Zugriff zu erhalten. Dennoch ist im Netz nie alles hundertprozentig sicher. Krankenkassen selbst haben keinen Zugriff auf die ePA, nur Patienten und berechtigte