Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte
ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.

Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Wer eine längere Krankengeschichte hat, kennt die Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll dies künftig für Patienten und Praxen erleichtern.
Anfang 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten eine ePA anlegen, sofern diese nicht widersprochen haben. Hier sind die wichtigsten Fragen geklärt:
1. Was kann ich mir unter der ePA vorstellen?
Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner für die Gesundheitsdaten der Patienten, erklärt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus werden digital an einem Ort gesammelt. Auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass sollen dort zukünftig hinterlegt sein.
Beim ersten Zugriff auf die ePA wird sie leer sein. Ab 2025 müssen Ärztinnen und Ärzte aktuelle Behandlungsunterlagen einstellen, ältere Dokumente jedoch nicht. Versicherte können diese selbst hochladen oder ihre Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren.
Mit der Zeit füllt sich die ePA, und Patienten haben einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Die Nutzung der ePA bleibt jedoch freiwillig.
2. Wann geht es denn konkret mit der ePA los?
2025 wird die ePA für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, automatisch angelegt. Am 15. Januar 2025 startet die Einführung in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Läuft alles nach Plan, folgen alle anderen gesetzlich Versicherten einen Monat später.
Ärzte sind dann verpflichtet, die ePA zu befüllen, was Verzögerungen mit sich bringen kann, da Praxen ihre Verwaltungssoftware anpassen müssen.
3. Welche Vorteile soll ich als Patient oder Patientin dadurch haben?
Drei Beispiele:
- Besserer Überblick über die Krankheitsgeschichte: Die ePA erleichtert den Überblick über medizinische Ereignisse und erleichtert den Arztwechsel.
- Zugriff auf Dokumente: Alle medizinischen Dokumente sind gesammelt, was den Zugang erleichtert, wenn Praxen Dokumente nicht aushändigen wollen.
- Bessere Behandlung im Notfall: Die ePA gibt Aufschluss über Vorerkrankungen und Untersuchungen, was im Notfall entscheidend sein kann.
4. Wie bekomme ich Zugriff auf meine ePA?
Arztpraxen und andere Einrichtungen erhalten über die elektronische Gesundheitskarte Zugriff auf die ePA-Daten. Versicherte benötigen die ePA-App ihrer Krankenkasse, deren Name über die Gematik-Website herausgefunden werden kann.
Alternativ wird eine Browser-Anwendung am PC angeboten. Für den Zugang benötigt man eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, eine PIN von der Krankenkasse und ein geeignetes Endgerät.
Der Prozess kann herausfordernd sein, aber Krankenkassen bieten Unterstützung durch Ombudsstellen an. Ist die App eingerichtet, können die Dokumente eingesehen werden.
5. Was für Einstellungen kann ich in meiner ePA vornehmen?
Versicherte können Zugriffsrechte festlegen, sodass nicht jeder Arzt alle Informationen einsehen kann. Es ist sinnvoll, die Voreinstellungen zu überprüfen, da sie weitreichend sind. Die Dauer der Zugriffsrechte kann ebenfalls angepasst werden.
6. Was gilt eigentlich für Kinder?
Auch Kinder erhalten eine ePA, sofern die Eltern nicht widersprechen. Die Eltern verwalten die ePA bis zum 16. Lebensjahr des Kindes, danach kann das Kind selbst entscheiden.
7. Wie widerspreche ich?
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer keine ePA möchte, sollte rechtzeitig widersprechen. Auch nach der Einrichtung kann die ePA gelöscht werden, und auf Wunsch kann später eine neue angelegt werden.
8. Sind meine Daten sicher?
Das Schutzniveau der ePA ist hoch, da die Daten über eine spezielle Telematikinfrastruktur übertragen werden. Zugriff haben nur Patienten und Ärzte, nicht die Krankenkassen. Dennoch bleibt im Netz nie alles hundertprozentig sicher.